Begriff Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaften begegnen uns bereits in Alltagssituationen, etwa in Gestalt von Lotto- und Fahrgemeinschaften.
 
Gesellschaften werden gegründet, um bestimmte Zwecke zu verfolgen und bestimmte Ziele zu erreichen. Dabei geht es in den meisten Fällen um kaufmännische Angelegenheiten: 
  • Aufbau eines Unternehmens;
  • Zusammenschluss von Ärzten oder Architekten zu einer Praxisgemeinschaft;
  • Gründung einer BGB Grundstücksgesellschaft, um ein Bestandsobjekt zu verwalten oder um ein Bauvorhaben zu verwirklichen
  • die Wahl der richtigen Rechtsform: GmbH, UG, GmbH & Co., OHG, KG oder Einzelkaufmann?
  • den vernünftigen Interessenausgleich bereits in der Gründungsphase; die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und vieles mehr;
  • die Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital und Sachmitteln; die Beziehung der Gesellschafter untereinander;
  • die Regelung der Geschäftsführung, der Außenvertretung und der Haftung; Anstellungs- und Vergütungsfragen;
  • Entwicklungsfragen; die Anpassung der rechtlichen Strukturen an die Expansion des Unternehmens, Kapitalerhöhung und Nachschusspflichten; Umwandlung der UG in die GmbH;
  • die Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Gesellschaftern, Geschäftsführern und Dritten; Streitvermeidung und Streitausfechtung; 
  • den Gesellschafterwechsel, das Ausscheiden und die Abfindung sowie
  • nicht zuletzt Krise, Insolvenz und Abwicklung der Gesellschaft

Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.


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