Gesellschaften begegnen uns bereits in Alltagssituationen, etwa in Gestalt von Lotto- und Fahrgemeinschaften.
Gesellschaften werden gegründet, um bestimmte Zwecke zu verfolgen und bestimmte Ziele zu erreichen. Dabei geht es in den meisten Fällen um kaufmännische Angelegenheiten:
Aufbau eines Unternehmens;
Zusammenschluss von Ärzten oder Architekten zu einer Praxisgemeinschaft;
Gründung einer BGB Grundstücksgesellschaft, um ein Bestandsobjekt zu verwalten oder um ein Bauvorhaben zu verwirklichen
die Wahl der richtigen Rechtsform: GmbH, UG, GmbH & Co., OHG, KG oder Einzelkaufmann?
den vernünftigen Interessenausgleich bereits in der Gründungsphase; die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und vieles mehr;
die Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital und Sachmitteln; die Beziehung der Gesellschafter untereinander;
die Regelung der Geschäftsführung, der Außenvertretung und der Haftung; Anstellungs- und Vergütungsfragen;
Entwicklungsfragen; die Anpassung der rechtlichen Strukturen an die Expansion des Unternehmens, Kapitalerhöhung und Nachschusspflichten; Umwandlung der UG in die GmbH;
die Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Gesellschaftern, Geschäftsführern und Dritten; Streitvermeidung und Streitausfechtung;
den Gesellschafterwechsel, das Ausscheiden und die Abfindung sowie
nicht zuletzt Krise, Insolvenz und Abwicklung der Gesellschaft
Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.