Ehe- und Familienrecht
Zum Ehe- und und Familienrecht gehören u.a.:
- Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, Vermögenserwerb, -übertragung und -ausgleich Zuwendungen und Schenkungen Unterhaltsrecht und Altersvorsorge
- Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft/Zusammenleben ohne Trauschein: Sorgerecht, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Altersvorsorge, Sozialrecht.
- Scheidungsverfahren – Beratung und Durchführung
- Unterhalt, elterliche Sorge, Auseinandersetzung des Vermögens
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung – Beratung und Beurkundung
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Familiensachen