Ein typischer Fehler des handschriftlichen Testaments
In unserem Beitrag "Form des Testaments" haben wir festgestellt, dass das handschriftliche Testament seinen Zweck vollauf erfüllen kann. Dabei sind Fehler zu vermeiden, die im Erbfall Auslegungsprobleme erzeugen. Hierzu ein typisches Beispiel aus unserer Praxis:
Der Erblasser verfügt "A erhält mein Grundstück, B meine Finanzen". Erbe ist eigentlich, wer allein oder prozentual am Nachlass beteiligt wird. Die Zuwendung von Einzelgegenständen nennt das Gesetz "Vermächtnis". Wird nun das gesamte Vermögen in Einzelgegenständen vermacht, muss diese Verfügung im Erbfall "übersetzt“ werden in Erbquoten. Zudem ergeben sich erfahrungsgemäß Vermögens-verschiebungen zwischen dem Zeitpunkt des Testaments und dem Todesfall. Wenn in unserem Beispiel die Finanzen aufgebraucht sind, stellt sich die Frage, ob A das Grundstück weiterhin allein oder nur zur Hälfte zusammen mit B erhalten soll, und wenn umgekehrt das Grundstück zu Lebzeiten verkauft wurde, lautet die Frage, ob B im Erbfall sämtliche Geldmittel erhalten soll, die sich durch den Verkaufserlös vielleicht verdoppelt haben, und ob A leer ausgeht. Im Zweifel ist das nicht gewollt.