Wirksamkeit einer AGB-Klausel für ein "Tätigkeitsentgelt" bei Nichtzustandekommen eines Immobilienkaufvertrages
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klausel, wonach der am Erwerb einer Immobilie interessierte Kunde ein "Tätigkeitsentgelt" für die Reservierung (Absehen von weiterem Anbieten) des Kaufobjekts an den mit dem Verkaufsinteressenten verflochtenen Verwender zu zahlen hat, das auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags dem Verwender verbleiben soll, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.