Zur Haupttätigkeit des Notars gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Tatsachenfeststellungen, wie bspw. Beglaubigungen etc.
Die wichtigsten Gebiete sind:
- Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte etc.
- Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen etc.
- Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, Unterhaltsverpflichtungen etc.
- Gründungen von GmbHs, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, etc.
Der Notar ist verpflichtet, unparteilich zu sein. Jeder hat das Recht, zu einem Notar seiner Wahl zu gehen.